Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig.
Betriebsveranstaltungen: Welche Neuerungen ab dem 01.01.2015 zu beachten sind
21.07.2015
Bis einschließlich 2014 galt für übliche Zuwendungen des Arbeitgebers, die ein Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung erhält, eine Freigrenze von 110 € pro Feier. Wurde diese Grenze auch nur um einen Cent überschritten, musste der Arbeitnehmer den gesamten Betrag versteuern.
Internethandel: Wann überschreiten Anbieter die Grenze zur Steuerpflicht?
14.07.2015
Wenn Sie regelmäßig Waren über eine Internetplattform wie beispielsweise eBay verkaufen, sollten Sie die steuerlichen Konsequenzen Ihres Handels kennen. Es gilt: Privatpersonen, die gelegentlich Waren des eigenen persönlichen Gebrauchs verkaufen, bewegen sich meist im Rahmen einer sogenannten privaten Vermögensverwaltung, für die sich das Finanzamt in der Regel nicht interessiert.
Steuerzahlergedenktag 2015
11.07.2015
Am heutigen Samstag den 11. Juli ist der Steuerzahlergedenktag 2015. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler arbeiten die Bürger und Betriebe ab 6:14 Uhr an diesem Tag wieder in ihre eigene Tasche.
Bund der Steuerzahler veröffentlicht neues Belastungsbarometer.
Mandanteninformation Juli 2015
10.07.2015
Wer im europäischen Ausland wohnt oder plant, wegzuziehen oder sich auch länger dort aufzuhalten gedenkt, sollte baldmöglichst seine Nachlassplanung prüfen und über eine Neugestaltung nachdenken. Grund dafür ist die Europäische Erbrechtsverordnung, die ab dem 17. August 2015 gilt und ganz neue Regelungen nach sich zieht.
Wer ein Grundstück kauft, muss neben dem Kaufpreis noch Kosten für Notar, für das Grundbuchamt und die Grunderwerbsteuer aufbringen. Diese beträgt in einigen Bundesländern inzwischen 6,5 %, sodass es wissenswert ist, welche Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
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Kosten der Erstausbildung: BFH erleichtert Feststellung von Verlustvorträgen
07.07.2015
Ob Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium steuerlich abgezogen werden dürfen, wird momentan vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geprüft. Bis zur Klärung dieser Frage ergehen sämtliche Einkommensteuerbescheide in diesem Punkt vorläufig, so dass sie im Fall einer späteren begünstigenden Rechtsprechung zugunsten des Bürgers geändert werden können.