Mandanten-Information zum Jahresende 2019

2019 sind in der Steuergesetzgebung wieder wichtige Wei­chenstellungen erfolgt, die sich entweder schon jetzt oder spätestens ab 2020 sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen auswirken.


Dabei steht das „Gesetz zur weiteren steuerlichen För­de­rung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steu­erlicher Vorschriften“, kurz „Jahressteuergesetz 2019“ (JStG), im Fokus. Neben verschiedenen Begüns­ti­gungen für die betriebliche Elektromobilität enthält es auch einige Entlastungen im Bereich der Lohn­steuer. Au­ßerdem sind umsatzsteuerliche (Neu-)Re­gelungen ein wichtiger Bestandteil des JStG und der ge­planten EU-Mehrwertsteuerreform. Hier gibt es ne­ben Ver­ein­fach­ungen (u.a. bei Konsignationslagern) auch Ver­schär­fungen, die Sie im Blick haben sollten. Zu­dem sor­gen der Brexit und verschärfte Anforderun­gen an Kas­sensysteme ab 2020 für große Un­sicher­heit.


Auch für Immobilienbesitzer gibt es Neuerungen, unter an­de­rem das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Miet­woh­nungsneubaus“. Darin enthaltene neue Son­der­ab­schrei­bungen bieten vor allem privaten Immobilien­in­ves­to­ren interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Die ge­plante und umstrittene Grundsteuerreform hält hin­ge­gen nicht nur Entlastungen für Immobilienbesitzer be­reit. Wir erörtern Ihnen die wichtigsten Punkte hierzu.


Ebenso hat sich 2019 einiges in der Rechtsprechung ge­tan. Es gab eine Vielzahl spannender Urteile, zum Bei­spiel zur doppelten Haushaltsführung, zu den um­satz­steu­erlichen Anforderungen an Rechnungen, zur Fremd­üblichkeit von Arbeitsverträgen sowie zur Pri­vat­nutzung von Firmenwagen.


Mithilfe des nachfolgenden Überblicks über alle wesent­lich­en Neuerungen im Steuerrecht möchten wir Sie in die Lage versetzen, auf geänderte Gegebenheiten zu reagieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.


Zudem haben wir Ihnen aus aktuellem Anlass zwei weitere Merkblätter beigefügt: zum einen das Merkblatt zur Durchführung von Inventuren und eine Checkliste zur Prüfung Ihres Kassensystems.


Unsere Mandanten-Information zum Jahresende 2019 als PDF können Sie hier herunter laden:


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