2019 sind in der Steuergesetzgebung wieder wichtige Weichenstellungen erfolgt, die sich entweder schon jetzt oder spätestens ab 2020 sowohl für Unternehmer als auch für Privatpersonen auswirken.
Dabei steht das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“, kurz „Jahressteuergesetz 2019“ (JStG), im Fokus. Neben verschiedenen Begünstigungen für die betriebliche Elektromobilität enthält es auch einige Entlastungen im Bereich der Lohnsteuer. Außerdem sind umsatzsteuerliche (Neu-)Regelungen ein wichtiger Bestandteil des JStG und der geplanten EU-Mehrwertsteuerreform. Hier gibt es neben Vereinfachungen (u.a. bei Konsignationslagern) auch Verschärfungen, die Sie im Blick haben sollten. Zudem sorgen der Brexit und verschärfte Anforderungen an Kassensysteme ab 2020 für große Unsicherheit.
Auch für Immobilienbesitzer gibt es Neuerungen, unter anderem das „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“. Darin enthaltene neue Sonderabschreibungen bieten vor allem privaten Immobilieninvestoren interessante Gestaltungsmöglichkeiten. Die geplante und umstrittene Grundsteuerreform hält hingegen nicht nur Entlastungen für Immobilienbesitzer bereit. Wir erörtern Ihnen die wichtigsten Punkte hierzu.
Ebenso hat sich 2019 einiges in der Rechtsprechung getan. Es gab eine Vielzahl spannender Urteile, zum Beispiel zur doppelten Haushaltsführung, zu den umsatzsteuerlichen Anforderungen an Rechnungen, zur Fremdüblichkeit von Arbeitsverträgen sowie zur Privatnutzung von Firmenwagen.
Mithilfe des nachfolgenden Überblicks über alle wesentlichen Neuerungen im Steuerrecht möchten wir Sie in die Lage versetzen, auf geänderte Gegebenheiten zu reagieren und steuerliche Vorteile zu nutzen.
Zudem haben wir Ihnen aus aktuellem Anlass zwei weitere Merkblätter beigefügt: zum einen das Merkblatt zur Durchführung von Inventuren und eine Checkliste zur Prüfung Ihres Kassensystems.
Unsere Mandanten-Information zum Jahresende 2019 als PDF können Sie hier herunter laden: