Mandanten-Information Juli 2020

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Entscheidungen des Konjunktur- und Zukunftspakets getroffen. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um Deutschland aus der Corona-Krise zu führen. Kernpunkte sind die Senkung der Mehrwertsteuer sowie Entlastungen für Familien, Wirtschaft und Kommunen. 


Neben Österreich, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien wurde nun auch mit Frankreich für Grenzgänger eine Konsultationsvereinbarung getroffen. Damit sollen grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie entlastet werden.


Zudem hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass das Finanzamt die Corona-Soforthilfe nicht pfänden darf. 


Außerdem erfahren Sie mehr über Werbungskosten bei berufsbedingtem Umzug und worauf bei Erstellung von Gutscheinen aus Gründen der Änderung des Umsatzsteuersatzes zu beachten ist. 


In dieser Ausgabe erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:

  • Konjunktur- und Zukunftspaket als Folge der Corona-Krise 
  • Informationen für Grenzpendler Deutschland/Frankreich
  • Kürzung des Betriebsausgabenabzugs für Schuldzinsen auf Überentnahmen 
  • Keine Berichtigung des Einkommensteuerbescheids bei fehlender Erfassung der ordnungsgemäß erklärten Einkünfte 
  • Werbungskosten bei berufsbedingtem Umzug geltend machen 
  • Neue Aktien aufgrund Unternehmensspaltung - keine Abgeltungsteuer 
  • Geldwerter Vorteil scheidet aus, wenn keine tatsächliche Pkw-Überführungsleistung erfolgt 
  • Was durch die Änderung des Umsatzsteuersatzes beim Ausstellen von Gutscheinen zu beachten ist 
  • Haftung einer Bank bei Zahlungseingängen auf überzogenem Konto für die im Zahlungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer 
  • Finanzamt darf Corona-Soforthilfe nicht pfänden
  • Werbende Angaben im Exposé einer Immobilie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar 
  • Termine Steuern/Sozialversicherung Juli/August 2020

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.


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